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Umsatzsteuerfreie Unterrichtsleistungen

BFH, Beschluss V B 102/14 vom 07.01.2015

Leitsatz

An der Steuerpflicht für Leistungen, die freie Mitarbeiter des Besucherdienstes beim Deutschen Bundestag gegenüber der Bundesrepublik Deutschland erbringen, bestehen im Hinblick auf die Steuerfreiheit für Unterrichtsleistungen von anerkannten Einrichtungen und Privatlehrern nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL ernstliche Zweifel.

Den Beschluss im Volltext finden Sie auf der Homepage des BFH.

Quelle: BFH