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Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020 (finales Schreiben

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) III C 2 - S-7030 / 20 / 10009 :004 vom 30.06.2020

Die Bundesregierung hat umfangreiche Maßnahmen des Konjunkturpakets beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie entschlossen anzugehen. Dazu zählt insbesondere die befristete Senkung der Umsatzsteuer im zweiten Halbjahr 2020: Die Umsatzsteuer wird vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 gesenkt. Der reguläre Steuersatz sinkt dabei von 19 % auf 16 %, der reduzierte Steuersatz von 7 % auf 5 %. Nach Entwürfen steht hier das finale BMF-Schreiben zur Verfügung.

Das Schreiben finden Sie auf der Homepage des BMF.

Quelle: BMF