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BFH: Änderung der Schenkungsteuerfestsetzung für den Vorerwerb kein rückwirkendes Ereignis

BFH, Urteil II R 45/15 vom 12.07.2017

Leitsatz

Die erstmalige oder geänderte Steuerfestsetzung für den Vorerwerb ist kein rückwirkendes Ereignis, das die Änderung der Steuerfestsetzung für den nachfolgenden Erwerb zulässt.

Quelle: BFH