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BFH: Veräußerungskosten als dem Veräußerungsvorgang zuzuordnende Betriebsausgaben

Kein Abzug von gesellschaftsvertraglich veranlasster Übernahme von Gewerbesteuer

BFH, Urteil IV R 18/17 vom 07.03.2019

Leitsatz

  1. Veräußerungskosten i. S. des § 16 Abs. 2 EStG sind Betriebsausgaben i. S. des § 4 Abs. 4 EStG, die durch den Veräußerungsvorgang veranlasst sind.
  2. § 4 Abs. 5b EStG steht dem Abzug der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe nur bei dem Schuldner der Gewerbesteuer entgegen, nicht auch bei demjenigen, der sich vertraglich zur Übernahme der Gewerbesteuerbelastung verpflichtet.

Quelle: BFH