Die auf fünf Jahre befristete Übergangsregelung zur Verrechnung von sog. Altverlusten mit Aktiengewinnen, die der Abgeltungsteuer unterliegen, ist verfassungsgemäß.
Quelle: BFH
Verfassungsgemäßheit der Übergangsregelung
BFH, Urteil IX R 48/15 vom 06.12.2016
Leitsatz
Die auf fünf Jahre befristete Übergangsregelung zur Verrechnung von sog. Altverlusten mit Aktiengewinnen, die der Abgeltungsteuer unterliegen, ist verfassungsgemäß.
Quelle: BFH