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BFH zur Übergangsregelung zur Verrechnung von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Aktien

Verfassungsgemäßheit der Übergangsregelung

BFH, Urteil IX R 48/15 vom 06.12.2016

Leitsatz

Die auf fünf Jahre befristete Übergangsregelung zur Verrechnung von sog. Altverlusten mit Aktiengewinnen, die der Abgeltungsteuer unterliegen, ist verfassungsgemäß.

Quelle: BFH