Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 15.07.2019
Die Bundesregierung hat sich noch nicht abschließend zum Vorschlag des Bundesrates positioniert, die sog. Übungsleiter-Pauschale von 2.400 auf 3.000 Euro und die sog. Ehrenamts-Pauschale von 720 auf 840 Euro zu erhöhen. Die Prüfung dauere an, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort ( 19/11313 ) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 19/10908 ). Das gelte auch für den Vorschlag der Länderkammer, die Freigrenze des § 64 Abs. 3 der Abgabenordnung von 35.000 auf 45.000 Euro zu erhöhen.
In der Antwort führt die Bundesregierung aus, dass im Bundesfinanzministerium für eine Gesetzesinitaitive aktuell steuerliche Handlungsbedarfe im Bereich des ehrenamtlichen Engagements erarbeitet werden. Die Bundesregierung beabsichtigt, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Erleichterungen für das ehrenamtliche Engagement und für die ehrenamtlich Engagierten in dieser Legislaturperiode vorzulegen.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 780/2019