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Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV A 4 - S-0316 / 19 / 10003 :001 vom 28.11.2019

Kurzfassung

Das BMF hat am 28.11.2019 die geänderten Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) veröffentlicht. Die Neufassung ersetzt die GoBD vom 14.11.2014.

 

Das neue BMF-Schreiben gilt ab dem 01.01.2020.

Im Hinblick auf die zunehmende Digitalisierung der betrieblichen Abläufe in den Unternehmen war eine Neufassung erforderlich. Das Schreiben behandelt u. a. aufbewahrungspflichtigen Unterlagen in elektronischer Form sowie Verfahrensdokumentation.

Das Schreiben finden Sie auf der Homepage des BMF