Manipulationen an elektronischen Registrierkassen zum Zweck der Steuerhinterziehung sollen unterbunden werden. Die Bundesregierung hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (18/9535) eingebracht. Zur Begründung heißt es, die heute bestehenden technischen Möglichkeiten zur Manipulation von digitalen Grundaufzeichnungen (Kassenaufzeichnungen) könnten ein "ernstzunehmendes Problem" für den gleichmäßigen Steuervollzug darstellen. So sei es möglich, digitale Grundaufzeichnungen in elektronischen Registrierkassen unerkannt zu löschen oder sie zu ändern.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass elektronische Aufzeichnungssysteme durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen sind. "Wer aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder andere Vorgänge mit Hilfe eines elektronischen Auszeichnungssystems erfasst, hat ein elektronisches Aufzeichnungssystem zu verwenden, das jeden aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfall und anderen Vorgang einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht, und geordnet aufzeichnet", schreibt der Entwurf vor. Elektronisches Aufzeichnungssystem und digitale Aufzeichnungen müssten durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt werden.