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Ladenkassen: Keine weitere Fristverlängerung

Kassennachrüstung ist bis Ende September 2020 nötig

BdSt, Mitteilung vom 01.07.2020

Ab Oktober müssen manipulationssichere Registrierkassen im Unternehmen eingesetzt werden. Damit endet die Übergangsregel am 30. September 2020 - und wird nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums nicht verlängert. Dies hat das Ministerium dem Bund der Steuerzahler schriftlich mitgeteilt. Zuvor hatte sich der Verband für eine Verlängerung der Frist eingesetzt, weil viele Händler durch die Corona-Krise stark belastet sind und sie durch die Nachrüstung oder Neuanschaffung von Ladenkassen zusätzlich belastet werden.

Zum Hintergrund:

Unternehmer mit elektronischen Registrierkassen sind prinzipiell seit Januar 2020 verpflichtet, ihre Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung auszurüsten. Wegen Lieferschwierigkeiten zum Jahresbeginn wurde die Umrüstungsfrist jedoch bis zum 30. September verlängert. Dabei soll es nach dem Schreiben des Ministeriums nun bleiben. Händler mit elektronischen Kassen müssen sich also jetzt um eine Nachrüstung der Kassen bzw. Neuanschaffung mit Sicherheitsmodul kümmern.

Weiterhin gültig ist aber eine Übergangsregelung für alte Registrierkassen: Kassen, die nach dem 25. November 2010 und vor 1. Januar 2020 angeschafft wurden, können bis Ende 2022 weiter im Betrieb eingesetzt werden. Vorausgesetzt, die Kasse kann baubedingt nicht mit einer zertifizierten Sicherungseinrichtung aufgerüstet werden und ist in der Lage Einzelaufzeichnungen vorzunehmen (vgl. BMF-Schreiben vom 26. November 2010).

Quelle: BdSt