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Modernisierung des Unternehmensteuerrechts

DStV als Experte zu Gast bei der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

DStV, Mitteilung vom 09.07.2019

Die Konjunktur in Deutschland verliert an Schwung. Zugleich nimmt der globale Wettbewerb unter den Staaten zu - und das Steuerrecht gewinnt als Standortfaktor zunehmend an Bedeutung. Damit Deutschland als Wirtschaftsstandort wettbewerbsfähig und attraktiv bleibt, hat die Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein Impulspapier mit Vorschlägen zur Modernisierung des Unternehmensteuerrechts erarbeitet. Das unter der Federführung von MdB StB Sebastian Brehm und MdB WP/StB Fritz Güntzler entwickelte Papier wurde Anfang des Jahres an ausgewählte Empfänger verschickt. Auf dieser Grundlage lud die CDU/CSU-Bundestagsfraktion den Deutschen Steuerberaterverband e.V. (DStV) sowie weitere Experten aus Beratung, Verwaltung und Wissenschaft am 24.06.2019 in den Deutschen Bundestag ein, um über aktuellen Handlungsbedarf und Lösungsansätze im Unternehmensteuerrecht zu diskutieren.

Nach einer Begrüßung durch Frau MdB StB Antje Tillmann fasste Brehm die wesentlichen Thesen des Papiers zunächst in einem Impulsvortrag zusammen. Anschließend stiegen Prof. Dr. Johanna Hey (Universität zu Köln), RA Dr. Daniela Kelm, LL.M. (Institut der Wirtschaftsprüfer), Dr. Ingo van Lishaut (Finanzministerium NRW) sowie Prof. Dr. Roland Wacker (Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof) in die von Güntzler moderierte Diskussion ein. Die Experten debattierten u. a. über folgende Themen:

Optionsmodell

Das Impulspapier schlägt die Einführung eines sog. Optionsmodells vor, welches es Personengesellschaften ermöglichen soll, sich auf Antrag wie eine Kapitalgesellschaft besteuern zu lassen. Was grundsätzlich erstrebenswert klingt, stieß in der Diskussion indes auf ein geteiltes Echo. Kelm sprach sich - insbesondere mit Blick auf eine rechtsformneutrale Besteuerung - für die Einführung einer solchen Option aus. Wacker hingegen wiederholte seine bereits in der steuerrechtlichen Literatur geäußerten Vorbehalte gegen das Optionsmodell. Er plädierte dafür, stattdessen die Hürden für Umwandlungen zu senken. Van Lishaut betonte, dass man durchaus über das Optionsmodell diskutieren solle. Allerdings werfe das Modell nach wie vor zahlreiche praktische Fragen auf. Deshalb sei es sinnvoll, sich zunächst auf Reformen zu konzentrieren, die leichter umsetzbar seien, z. B. im Bereich der Thesaurierungsbegünstigung.

Thesaurierungsbegünstigung

Über die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG diskutierten die Teilnehmer ebenfalls angeregt. Van Lishaut berichtete über die Reformansätze, die das Land NRW letztes Jahr im Rahmen eines Entschließungsantrags ( BR-Drs. 310/18 ) in den Bundesrat eingebracht hat. Der DStV hat die Reformüberlegungen in seiner Stellungnahme S 08/18 vom 27.08.2018 grundsätzlich begrüßt, jedoch zugleich weiteren Handlungsbedarf aufgezeigt. Insbesondere hinsichtlich folgender Aspekte der Norm sah van Lishaut Verbesserungspotenzial:

  • Senkung der Thesaurierungssteuerbelastung
  • Flexible Ausgestaltung des Nachversteuerungssatzes
  • Anpassung der Verwendungsreihenfolge

Wacker dagegen gab zu bedenken: Berücksichtige man das gesetzgeberische Ziel - die Verbesserung der Eigenkapitalausstattung von großen international tätigen Personenunternehmen - könne die Norm mit Blick auf die Fallzahl durchaus als erfolgreich angesehen werden. Hey hob hervor, dass die Thesaurierungsbegünstigung trotz aller Reformüberlegungen wohl nie wirklich einfach sein werde - denn so sei die Regelung schlicht nicht konzipiert.

Reformüberlegungen zur Gewerbesteuer

Im Hinblick auf die Gewerbesteuer wurden verschiedene Reformansätze erörtert. Neben punktuellen Verbesserungen wie der Erhöhung der Gewerbesteueranrechnung und deren Ausweitung auf Kapitalgesellschaften bestimmte insbesondere eine Idee die Diskussion: die vollständige Abschaffung der Gewerbesteuer. Hey etwa betonte, dass die Gewerbesteuer gerade mit Blick auf die EU-Harmonisierungsbestrebungen der steuerlichen Bemessungsgrundlage sowie eine globale Mindeststeuer problematisch sei. Die diskutierte Ausweitung der Anrechnungsmöglichkeit auf Kapitalgesellschaften „zementiere“ die Gewerbesteuer nur weiter.

Was die Erfolgsaussichten eines solchen Vorhabens anbelangt, äußerten die Teilnehmer allerdings z. T. Skepsis. Güntzler wies in diesem Zusammenhang bspw. auf die föderalistischen Hürden einer Abschaffung hin, die sich aus dem Wesen der Gewerbesteuer als Gemeindesteuer ergeben würden.

Anzeigepflicht für Steuergestaltungen

Ein weiteres Thema des Fachgesprächs war die „Anzeigepflicht für Steuergestaltungen“. Hierbei sprachen sich Kelm und van Lishaut - übereinstimmend mit den anwesenden Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion - dafür aus, zunächst die Umsetzung der EU-Richtlinie für die Anzeigepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen abzuwarten. Erst nach Erfahrungen mit diesem Instrument, könne man über eine nationale Anzeigepflicht nachdenken. Diese Auffassung vertritt der DStV gleichermaßen und wird sich weiterhin unermüdlich hierfür einsetzen (vgl. DStV-Themenseite zur Anzeigepflicht für Steuergestaltungen: Was - Wie - Warum? ).

Zinssätze im Steuerrecht

Anpassungsbedarf sieht die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in ihrem Impulspapier ferner bei den Zinssätzen im Steuerrecht. Sie schlägt vor, diese an das marktübliche Niveau anzupassen. In der diesbezüglichen Diskussion betonte Kelm, dass die Zinssätze bei der Vollverzinsung sowie bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen nicht mehr realitätsgerecht seien und dringend angepasst werden müssten. Der DStV warb bereits in seinen Positionen zur Bundestagswahl 2017 für eine Senkung der Zinssätze.

Ausblick

Das Gespräch mit den Experten aus Beratung, Verwaltung und Wissenschaft war eines von drei Gesprächen. Die beiden anderen Termine widmeten sich der Perspektive von Industrie und Mittelstand. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion plant im Herbst dieses Jahres eine Abschlussveranstaltung zu der Gesprächsreihe. Dort soll die auf den bisher gewonnenen Erkenntnissen fußende Ausrichtung der künftigen Reformansätze vorgestellt und mit den Fachleuten aus den verschiedenen Bereichen diskutiert werden. Der DStV war in dem Gespräch durch die stellv. Geschäftsführerin RAin/StBin Sylvia Mein und den Referenten für Steuerrecht Denis Basta, M.A., vertreten.

Quelle: DStV