I. Änderung BMF-Schreiben
C.II.1 des BMF-Schreibens vom 20. Dezember 2010 (BStBl I 2011 S. 16) wird um folgenden Satz ergänzt:
„Einer anteiligen Zuordnung der Veräußerungskosten i. S. v. § 17 Absatz 2 EStG bedarf es nicht. Diese sind unter Beachtung von § 3c Absatz 2 EStG in vollem Umfang vom steuerbaren Veräußerungserlös abzuziehen.“
II. Anwendungsregelung
Dieses Schreiben ist in allen offenen Fällen anzuwenden.
Quelle: BMF