Aktuelles
Teilabzugsverbot bei Auflösungsverlust - Verfassungsmäßigkeit des § 3c Abs. 2 Satz 2 EStG i. d. F. des JStG 2010
Sonderregelung für steuerfreie Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversicherungen (§ 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Halbsatz 2 EStG
BFH, Urteil IX R 43/13 vom 02.09.2014
Leitsatz
Bei der Ermittlung des Verlusts i. S. von § 17 EStG aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder der Auflösung der Gesellschaft dürfen die Anschaffungs- und die Veräußerungskosten gemäß § 3c Abs. 2 Satz 2 EStG i. V. m. § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG i. d. F. durch das JStG 2010 auch dann nur zu 60 % abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige zwar keine durch seine Beteiligung vermittelten Einnahmen erzielt hat, aber mit der Absicht zur Erzielung von Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen gehandelt hat.
§ 3c Abs. 2 Satz 2 EStG i. d. F. des JStG 2010 ist verfassungsgemäß.
Ein steuerfreier Zuschuss ist nach § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Halbsatz 2 EStG ausschließlich mit den Beiträgen für die Basisleistungen i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG zu verrechnen.
Quelle: BFH