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Unentgeltliche Übertragung eines Kommanditanteils unter Nießbrauchsvorbehalt
BFH, Urteil II R 34/13 vom 06.05.2015
Leitsatz
Die freigebige Zuwendung eines Kommanditanteils unter Nießbrauchsvorbehalt ist nach § 13a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG a. F. nur steuerbegünstigt, wenn der Bedachte Mitunternehmer wird.
Behält sich der Schenker die Ausübung der Stimmrechte auch in Grundlagengeschäften der Gesellschaft vor, kann der Bedachte keine Mitunternehmerinitiative entfalten.
Quelle: BFH