Jahresabschlusserstellung – Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung

Die Steuerkanzlei Boeckstegers in Duisburg bietet Ihnen den Komplettservice für Ihren Jahresabschluss. Dabei berücksichtigen wir, je nach Rechts- oder Gesellschaftsform, die unterschiedlichen Anforderungen. 

Für Einzelunternehmen oder Personengesellschaften erstellen wir die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung. Für Kapitalgesellschaften oder GmbH & Co. KG´s erstellen wir die Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie den dazugehörigen Anhang.

 

 1. Vorteile der Bilanzierung

 Mit dem Jahresabschluss erhalten Sie weitaus mehr als nur das Ergebnis oder die Zusammenfassung des vergangenen Jahres. Ihr Steuerbüro Boeckstegers begleitet Sie bei der Interpretation und Erstellung Ihrer Bilanz und GuV. Auf Wunsch erstellen wir Ihre Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung direkt vor Ort. Dabei beschränkt sich dieses Angebot nicht nur auf den Raum Duisburg. 

Sie erhalten eine vollständige Analyse Ihrer Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Hierzu zählen Kennzahlen zur Ermittlung von Stärken und Schwächen, die einen Branchenvergleich ermöglichen. Dadurch erhalten Sie eine solide Grundlage für Ihre vorausschauende Liquiditätsplanungen und Planrechnungen und gleichzeitig eine wertvolle Hilfe bei der betriebswirtschaftlichen Entscheidungsfindung und Sicherung Ihres Unternehmenserfolges.

 

2. Brauchen Sie einen Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung?

Generell muss unterschieden werden, ob Sie Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb erwirtschaften. Stammen Ihre Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit, reicht meist eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung aus. Sie sind daher nicht zur Bilanzierung verpflichtet.

Dabei definiert das Gesetz die selbstständigen Tätigkeiten. Hierzu zählen:

  • Selbstständige Ausübung einer wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit
  • Ausübung eines Katalogberufs wie beispielsweise Ärzte, Heilpraktiker oder Physiotherapeuten
  • Rechts- sowie wirtschaftsberatende Berufe
  • Naturwissenschaftliche Berufe, wie Architekt, Ingenieur oder Handelschemiker 
  • Vermittler von geistigen Gütern sowie Information (Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher oder Übersetzer)
  • Lotsen
  • Lotterieeinnehmer
  • Sonstige selbstständige Tätigkeiten wie Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Vermögens-Verwalter (Zwangs-, Konkurs-, Vergleichs- oder Hausverwalter), Tätigkeiten als Aufsichtsrat, Verwaltungsrat oder als Beirat

Anders bei Einkünften aus einem Gewerbebetrieb. Hier müssen Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Bücher führen, sofern Sie als Kaufmann/Kauffrau nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) dazu verpflichtet sind, oder als Gewerbetreibender einen Gewinn von über 60.000 EUR bzw. einen Umsatz von mehr als 600.000 EUR erzielen. Dies gilt allerdings nur dann, wenn Ihr Finanzamt Sie zur Bilanzierung auffordert.

In vielen Fällen ist es jedoch auch für kleinere Gewerbebetriebe sinnvoll sich mit dem Thema Jahresabschluss, Bilanzierung und Gewinn- und Verlustrechnung auseinanderzusetzen. Grund hierfür ist, dass die zusätzlichen Auswertungs- und Planungsmöglichkeiten Ihnen tiefere Einblicke in Ihren Betrieb bieten und Ihnen gezielte Handlungsperspektiven aufzeigen. Bei der Entscheidung, ob sich der Schritt für Sie lohnt, unterstützt Sie Ihre Steuerkanzlei Boeckstegers.

Sicherlich haben Sie Fragen, wie wir Sie bei der Erstellung Ihrer Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung unterstützen und begleiten können. 

Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

 

Zu unseren Leistungen für die Jahresabschlusserstellung für die Bilanzierung im Einzelnen

Zu unseren Leistungen für die Jahresabschlusserstellung für die Einnahme-Überschuss-Rechnung im Einzelnen