Steuerkanzlei Boeckstegers. Ihr Steuerberater in Duisburg.

Boeckstegers Steuerberater Kanzleivideo Sie suchen einen Steuerberater in Duisburg, haben Fragen zum Thema Steuerrecht oder suchen einen begleitenden Rundumservice für Ihr Unternehmen? Als Ihr Steuerberater in Duisburg betreuen wir Sie aktiv und zuverlässig, wenn es um Ihre Steuerangelegenheiten geht.

Unsere Leistungen reichen von der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung, einem begleitenden Lohn- und Gehaltsabrechnungsservice, der steuerlichen Optimierung Ihrer Mieteinnahmen oder der Gewinn- und Verlustrechnung – bis hin zur Bilanz- bzw. Jahresabschlusserstellung. Dabei setzen wir uns intensiv mit Ihren steuerlichen Zielen und Möglichkeiten auseinander. So bieten wir unseren Kunden die Option, ihre Steuerlast entsprechend dem aktuell gültigen Steuerrecht zu optimieren.

Unser Service bietet Ihnen die Freiheit, sich auf das zu konzentrieren was für Sie wichtig ist. Ihr Unternehmen, der Ausbau Ihres Geschäfts oder ein Plus an Zeit.

 

Die Leistungen der Steuerkanzlei Boeckstegers

Zentral gelegen am Duisburger Innenhafen ist Ihre Steuerberatungskanzlei Boeckstegers seit mehr als 20 Jahren – für Privat- und Geschäftskunden – ein zuverlässiger Partner zum Thema Steuerberatung in Duisburg.

Unsere Leistungen im Überblick:

Sprechen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Wir beantworten Ihre Fragen gerne.

Unsere Öffnungszeiten sind:

Montag - Donnerstag von 08.30 - 17.00 Uhr sowie
Freitag von 08.30 - 13.00 Uhr

Sollte für Sie nur ein Termin außerhalb der Bürozeiten möglich sein, können wir auch gerne außerhalb der Bürozeiten einen Termin nach Absprache vereinbaren.

Unsere Büroadresse:

Steuerkanzlei Boeckstegers
Stresemannstraße 12
47051 Duisburg

Telefon: 0203 37869-0
Fax: 0203 37869-38
E-Mail: info@mboeckstegers.de

 

Aktuelle Entscheidungen Steuer-Video-Tipps

Quellensteuerentlastung: FASTER-Richtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 10.01.2025 Die Richtlinie (EU) 2025/50 über eine schnellere und sichere Entlastung von überschüssigen Quellensteuern (sog....

weiter

Bekanntgabefiktion – die Zugangsvermutung verlängert sich ab dem 1. Januar 2025 auf vier Tage

FG Niedersachsen, Mitteilung vom 16.01.2025 Ein Verwaltungsakt wie der Steuerbescheid wird nach den gesetzlichen Regelungen in der Abgabenordnung (AO) erst mit der Bekanntgabe...

weiter

BFH: Periodengerechte Verteilung einer Leasingsonderzahlung im Rahmen der Ermittlung der jährlichen Fahrzeuggesamtkosten

Leitsatz Zur Ermittlung der tatsächlichen Kosten für sonstige berufliche Fahrten nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 1 des Einkommensteuergesetzes ist eine Leasingsonderzahlung...

weiter